Gerichtsgutachten:
Meine Dienstleistungen als Sachverständiger im Elektrotechnikerhandwerk werden vor GERICHT nach mindestens der Honorargruppe 4 des JVEG 2013, Anlage 1, zu §9 Abs. 1
(Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz) zur Abrechnung gebracht.
Nr | Sachgebietsbezeichnung | Honorar- gruppe |
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Nr. 4.1 | Bauwesen – Planung | Gr. 4 |
Nr. 4.2 | Bauwesen – handwerklich-technische Ausführung | Gr. 2 |
Nr. 4.3 | Bauwesen – Schadensfeststellung, Ursachenermittlung und -bewertung – soweit nicht Sachgebiet 4.1 oder 4.2 Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung von Bauleistungen |
Gr. 5 |
Nr. 4.4 | Bauwesen – Baustoffe | Gr. 6 |
Nr. 10.1 | Datenverarbeitung, Elektronik und Telekommunikation – Datenverarbeitung (Hardware und Software) |
Gr. 8 |
Nr. 10.2 | Datenverarbeitung, Elektronik und Telekommunikation – Elektronik – soweit nicht Sachgebiet 38 – (insbesondere Mess-, Steuerungs- und Regelungs- elektronik) |
Gr. 9 |
Nr. 10.3 | Datenverarbeitung, Elektronik und Telekommunikation – Telekommunikation (insbesondere Telefonanlagen, Mobilfunk, Übertragungstechnik) |
Gr. 8 |
Privatgutachten:
Für Privatgutachten wird folgendes Honorar geltend gemacht:
ö.b.u.v Frank Müller Elektrotechnikerhandwerk (gültig ab 01.01.2022) |
Netto- preis (ohne MwSt.) |
Brutto- preis (inkl. 19% MwSt.) |
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Dienstleistung zur Erstellung Gutachten / PowerAudit / Planung / Beratung / Messauftrag |
pro Stunde | 167,00 € | 198,73 € |
Für Vorträge und Aufträge, die sich über mehrere Arbeitstage erstrecken, können Tagespauschalen vereinbart werden |
Pauschale | 1.700,00 € | 2.023,00 € |
Umfangreiche schriftliche Gutachtenerstellung mit Sekretariatszeit |
pro Stunde | 167,00 € | 198,73 € |
Reise-, Fahrt- und Wartezeiten | pro Stunde | 140,00 € | 166,60 € |
Fahrtkilometer / Servicefahrzeug | pro Km | 0,90 € | 1,07 € |
freie Mitarbeiter (nach Bedarf & Qualifikation) nach Vereinbarung |
pro Stunde | ||
Nebenkosten nach Aufwand + 10% Bearbeitungs- & Vorhaltekosten |
Als Arbeitszeit gilt die Zeit, die vor Ort und im Büro/Labor für die Abwicklung eines Auftrages benötigt wird.
Darin sind die Stellung von Hilfsmitteln, die üblicherweise zur Unterstützung benötigt werden, sowie Spesen enthalten.
Spezialmessmittel wie Netzanalysatoren werden mit 0,3% des Neuwertes pro Einsatztag abgerechnet.
Notwendige Übernachtungskosten, Nebenkosten, Reiseauslagen und Flugkosten werden nach Aufwand netto geltend gemacht. Vorrechnungen von Sublieferanten erhalten 10% Bearbeitungs- und Vorfinanzierungsaufschlag.
Diese Honorarsätze gelten auch als vereinbart, wenn aus der Beauftragung heraus eine Zeugenaussage vor Gericht notwendig wird.
Alle Netto-Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, von derzeit 19%.