Sachverständigenbüro Frank Müller

ö.b.u.v im Elektrotechniker-Handwerk

Honorar

Gerichtsgutachten:
Meine Dienstleistungen als Sachverständiger im Elektrotechnikerhandwerk werden vor GERICHT nach mindestens der  Honorargruppe 4 des JVEG 2013, Anlage 1, zu §9 Abs. 1
(Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz) zur Abrechnung gebracht.

Nr Sachgebietsbezeichnung Honorar-
gruppe
Nr. 4.1 Bauwesen – Planung Gr. 4
Nr. 4.2 Bauwesen – handwerklich-technische Ausführung Gr. 2
Nr. 4.3 Bauwesen – Schadensfeststellung, Ursachenermittlung
und -bewertung – soweit nicht Sachgebiet 4.1 oder 4.2
Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung von
Bauleistungen
Gr. 5
Nr. 4.4 Bauwesen – Baustoffe Gr. 6
Nr. 10.1 Datenverarbeitung, Elektronik und Telekommunikation –
Datenverarbeitung (Hardware und Software)
Gr. 8
Nr. 10.2 Datenverarbeitung, Elektronik und Telekommunikation –
Elektronik – soweit nicht Sachgebiet 38 –
(insbesondere Mess-, Steuerungs- und Regelungs-
elektronik)
Gr. 9
Nr. 10.3 Datenverarbeitung, Elektronik und Telekommunikation –
Telekommunikation (insbesondere Telefonanlagen,
Mobilfunk, Übertragungstechnik)
Gr. 8


Privatgutachten
:
Für Privatgutachten wird folgendes Honorar geltend gemacht:

ö.b.u.v Frank Müller
Elektrotechnikerhandwerk
(gültig ab 01.01.2022)
Netto-
preis
(ohne
MwSt.)
Brutto-
preis
(inkl. 19%
MwSt.)
Dienstleistung zur Erstellung
Gutachten / PowerAudit / Planung /
Beratung / Messauftrag
pro Stunde 167,00 € 198,73 €
Für Vorträge und Aufträge, die sich
über mehrere Arbeitstage erstrecken,
können Tagespauschalen vereinbart
werden
Pauschale 1.700,00 € 2.023,00 €
Umfangreiche schriftliche
Gutachtenerstellung mit
Sekretariatszeit
pro Stunde  167,00 € 198,73 €
Reise-, Fahrt- und Wartezeiten pro Stunde 140,00 € 166,60 €
Fahrtkilometer / Servicefahrzeug pro Km  0,90 €  1,07 €
freie Mitarbeiter
(nach Bedarf & Qualifikation)
nach Vereinbarung
pro Stunde
Nebenkosten nach Aufwand
+ 10% Bearbeitungs- & Vorhaltekosten

Als Arbeitszeit gilt die Zeit, die vor Ort und im Büro/Labor für die Abwicklung eines Auftrages benötigt wird.

Darin sind die Stellung von Hilfsmitteln, die üblicherweise zur Unterstützung benötigt werden, sowie Spesen enthalten.
Spezialmessmittel wie Netzanalysatoren werden mit 0,3% des Neuwertes pro Einsatztag abgerechnet.

Notwendige Übernachtungskosten, Nebenkosten, Reiseauslagen und Flugkosten werden nach Aufwand netto geltend gemacht. Vorrechnungen von Sublieferanten erhalten 10% Bearbeitungs- und Vorfinanzierungsaufschlag.

Diese Honorarsätze gelten auch als vereinbart, wenn aus der Beauftragung heraus eine Zeugenaussage vor Gericht notwendig wird.

Alle Netto-Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, von derzeit 19%.