Sachverständigenbüro Frank Müller

ö.b.u.v im Elektrotechniker-Handwerk

Brandschutz

Um das Übergreifen eines möglichen Feuer oder eine Verqualmung / Verrauchung zu verhindert ist es unabdinglich, den baulichen Brandschutz der geforderten  Bauvordnung einzuhalten. Die elektrotechnischen Versorgungstrassen sind nach DIN 4102 brandschutztechnisch herzustellen.

Beim Bau von E30 Decken, sowie I30 und E30 Kanalsystemen werden immer wieder Fehler gemacht, die die Zulassung des gesamten Brandschutzsystem aufheben.

Der Brandschutz ist zur Verhinderung eines möglichen Personenschadens genauso wie für die hohe Verfügbarkeit der elektrotechnischen Versorgung herzustellen.